Immobilie in Thailand kaufen als Ausländer
Ausländer können Eigentumswohnungen als Freehold innerhalb der 49%-Quote besitzen; Grund wird meist über ein Langzeit-Leasehold oder eine thailändische Gesellschaft gehalten. Mit unabhängiger Rechtsberatung ist der Prozess unkompliziert.
Was Ausländer besitzen dürfen
Ausländer können Eigentumswohnungen als Freehold besitzen, solange das Gebäude innerhalb seiner 49%-Quote bleibt. Darüber hinaus werden Einheiten über ein registriertes Langzeit-Leasehold gehalten.
Grund und Boden können Ausländer nicht direkt besitzen. Üblich sind ein registriertes 30-Jahres-Leasehold plus Freehold am Gebäude oder eine korrekt strukturierte thailändische Gesellschaft.
FAQ
Kann ich als EU-Bürger in Thailand kaufen?
Ja. EU-Bürger können Eigentumswohnungen als Freehold innerhalb der 49%-Quote besitzen und Grund über Leasehold oder Gesellschaft halten.